Garantie
Unsere Garantie – weil wir von unseren Möbeln überzeugt sind.
Eine Garantie ist für uns mehr als eine freiwillige Zusatzleistung. Sie ist Ausdruck unseres Vertrauens in die Qualität der Möbel, die wir Ihnen anbieten.
Seit mehr als 25 Jahren beschäftigen wir uns ausschließlich mit hochwertigen Teakholzmöbeln. In dieser Zeit haben wir nicht nur umfassende Produkt- und Materialkenntnisse aufgebaut, sondern auch enge und langjährige Partnerschaften mit unseren Herstellern in Indonesien entwickelt. Durch regelmäßige Besuche vor Ort verschaffen wir uns selbst ein Bild von der nachhaltigen Bewirtschaftung der Plantagen, den Fertigungsprozessen und der Qualität der verwendeten Materialien.
Doch unsere Qualitätskontrolle endet nicht mit der Verschiffung. Bevor ein Möbelstück unser Lager verlässt, wird es in Deutschland nochmals von unserem Team geprüft. So stellen wir sicher, dass Sie ein Produkt erhalten, das unseren hohen Qualitätsansprüchen entspricht.
Wir sind Fachhändler und Direktimporteur zugleich. Dadurch kennen wir unsere Möbel bis ins Detail – von der Auswahl des Teak-Kernholzes über die Verarbeitung bis hin zur fertigen Auslieferung. Diese Erfahrung gibt uns die Sicherheit, Ihnen auf unsere Teakholzmöbel eine freiwillige Garantie von fünf Jahren und auf unsere Auflagen eine Garantie von zwei Jahren zu gewähren.
Dabei gilt für uns ein einfacher Grundsatz: Wir verkaufen nichts, was wir uns nicht auch selbst auf die eigene Terrasse stellen würden. Sollte trotz aller Sorgfalt einmal ein berechtigter Mangel auftreten, können Sie sich darauf verlassen, dass wir gemeinsam mit Ihnen eine faire und kundenorientierte Lösung finden.
Garantiebedingungen für Endverbraucher
Stand: Juli 2026
§ 1 Garantiegeber
1.1 Garantiegeber ist die Bufeo GmbH, Bonner Str. 4, 53424 Remagen.
1.2 Diese freiwillige Garantie gilt ausschließlich für Verbraucher im Sinne des § 13 BGB.
1.3 Die gesetzlichen Mängelrechte des Käufers werden durch diese Garantie nicht eingeschränkt. Ihre Inanspruchnahme ist unentgeltlich und unabhängig von dieser Garantie möglich.
§ 2 Geltungsbereich und Garantiedauer
2.1 Für folgende bei uns erworbene Produkte gelten die nachstehenden Garantiefristen:
- Garten- und Innenmöbel aus massivem Teakholz: 5 Jahre
- Polsterauflagen: 2 Jahre
- Alle übrigen Produkte: gesetzliche Mängelhaftung
2.2 Die Garantie beginnt mit dem Kaufdatum und gilt ausschließlich für den Erstkäufer.
2.3 Die Inanspruchnahme einer Garantieleistung führt weder zu einer Verlängerung noch zu einem Neubeginn der Garantiefrist.
§ 3 Umfang der Garantie
3.1 Die Garantie für Garten- und Innenmöbel aus massivem Teakholz umfasst die Funktionsfähigkeit des jeweiligen Möbelstücks. Sie erstreckt sich auf Material- und Verarbeitungsfehler sämtlicher konstruktiver Bestandteile des Möbelstücks, einschließlich fest verbauter Beschläge, Schrauben, Verbindungen und sonstiger für die bestimmungsgemäße Nutzung erforderlicher Bauteile.
3.2 Die Garantie für Polsterauflagen umfasst Material- und Verarbeitungsfehler der Auflagen.
3.3 Im Garantiefall entscheidet der Garantiegeber nach eigenem Ermessen, ob der Mangel durch Reparatur, Ersatz einzelner Teile oder Ersatz des gesamten Produkts behoben wird.
§ 4 Geltendmachung der Garantie
4.1 Zur Prüfung eines Garantieanspruchs bitten wir den Kunden, aussagekräftige Fotos sowie eine kurze Beschreibung des Mangels per E-Mail an kundenservice@hoevelmann.de zu senden.
Alternativ kann der mangelhafte Artikel in einer unserer Filialen vorgelegt werden.
4.2 Voraussetzung für die Inanspruchnahme der Garantie ist die Vorlage des Kaufbelegs.
4.3 Ein Anspruch auf Leih- oder Ersatzmöbel während der Bearbeitungszeit besteht nicht.
§ 5 Garantieleistungen
5.1 Liegt ein berechtigter Garantiefall vor, wird der Mangel zunächst durch Reparatur oder Ersatz behoben, soweit dies möglich und wirtschaftlich zumutbar ist.
5.2 Ist eine Reparatur oder ein Ersatz nicht möglich oder wirtschaftlich unverhältnismäßig, erfolgt eine Erstattung des ursprünglich gezahlten Kaufpreises nach folgender Staffel:
- im 1. und 2. Jahr: 100 %
- im 3. Jahr: 70 %
- im 4. Jahr: 60 %
- im 5. Jahr: 50 %
Maßgeblich ist der Zeitraum zwischen dem Kaufdatum und der Anerkennung des Garantieanspruchs.
§ 6 Garantieausschlüsse
Von der Garantie ausgeschlossen sind insbesondere:
- natürliche optische oder haptische Veränderungen des Holzes infolge von Witterung, UV-Strahlung oder Alterung, insbesondere Vergrauung sowie Farb- und Strukturveränderungen;
- das natürliche Arbeiten des Holzes einschließlich üblicher Spannungs-, Trocken- oder Haarrisse, soweit dadurch die Funktionsfähigkeit des Möbelstücks nicht beeinträchtigt wird;
- Schwergängigkeit von Auszieh-, Klapp- oder Verstellfunktionen infolge fehlender Reinigung der Führungen oder außergewöhnlicher Witterungseinflüsse;
- Schäden, die durch ungeeignete Reinigungs- oder Pflegemaßnahmen (z. B. Hochdruckreiniger oder aggressive Reinigungsmittel), unsachgemäße Nutzung, Veränderungen oder Reparaturen durch Dritte verursacht wurden;
- Zweite-Wahl-Artikel, Ausstellungsstücke oder Produkte, die aufgrund bekannter Mängel vergünstigt erworben wurden;
- Sonderanfertigungen oder auf Kundenwunsch veränderte Produkte;
- optische oder strukturelle Veränderungen von Polsterauflagen infolge dauerhafter intensiver Sonneneinstrahlung, Feuchtigkeit oder des dauerhaften Belassens im Freien.
§ 7 Schlussbestimmungen
7.1 Änderungen oder Ergänzungen dieser Garantiebedingungen bedürfen der Textform.
7.2 Sollten einzelne Bestimmungen dieser Garantiebedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.